Kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
Wenn Sie durch die Pflege Ihres Kindes mit Behinderungen gänzlich in Anspruch genommen werden, sodass Sie nicht berufstätig sein können, haben Sie die Möglichkeit, sich in der Pensionsversicherung kostenlos selbst zu versichern.
- Sie müssen mit Ihrem Kind im Inland in einem gemeinsamen Haushalt leben. Abgesehen von den leiblichen Eltern kann die kostenlose Selbstversicherung auch von folgenden Erziehungsverantwortlichen in Anspruch genommen werden: Wahleltern, Großeltern, Wahlgroßeltern, Stiefeltern, Pflegeeltern.
- Sie haben Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.
Zuständige Stelle: Pensionsversicherungsanstalt (PVA)
Weitere Infos:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/menschen_mit_behinderungen/kindheit_und_behinderung/3/Seite.1220404.html#Voraussetzungen