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Zuschüsse Meeresaufenthalt

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Allgemeine Infos

CF-Betroffenen wird ein jährlicher Aufenthalt am Meer empfohlen. Durch die stark kochsalzhaltige Luft wird das Abhusten und die Reinigung der Bronchien gefördert und die Bronchien werden auf längere Sicht wieder frei gemacht. Auch alte Rückstände von Schleim aus den tiefen Abschnitten der Bronchien können abgehustet werden. Die CF-Betroffenen sind nach diesen Meeresaufenthalten meist über längere Zeit pulmonal stabiler und haben weniger Infekte.

Folgende soziale Unterstützungen gibt es für einen Therapieaufenthalt am Meer:

Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK)

Ab Dezember 2020 gibt es eine neue Regelung für den ÖGK-Zuschuss bei Erholungsaufenthalten.

VOR Antritt des Erholungsurlaubes muss mit dem aktuellen Kurantragformular der Sozialversicherung vom behandelnden Arzt/Ärztin um Bewilligung angesucht werden. Bitte rechnen Sie mit mindesten einem Monat Vorlaufzeit!

Der Aufenthalt muss mindestens 14 Tage dauern. Es sind Meeresaufenthalte oder Aufenthalte am Land in günstiger klimatischer Umgebung (Berg, Luftkurorte) möglich. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Urlaubsziel den Anforderungen entspricht, fragen Sie vorab nach.

Wird der Aufenthalt von der Kasse bewilligt, erfolgt die Anweisung des Kostenzuschusses von Euro 28,-/Tag nach Vorlage der Rechnung und Aufenthaltsbestätigung des Anspruchsberechtigten (Jedoch maximal in der Höhe der tatsächlichen Kosten.)

Die neue Regelung gilt für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für junge Erwachsene, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen gilt die Regelung auch, allerdings nur dann, wenn eine besondere soziale Bedürftigkeit vorliegt (= Rezeptgebührenbefreiung).

Für alle anderen Betroffenen gibt es KEINE Zuschüsse mehr. Den Rehaaufenthalt in der Sonderkrankenanstalt der PVA in Weyer/Enns für Erwachsene und kokon Rohrbach für Kinder bis 18 Jahre empfehlen wir ausdrücklich. Beide Anbieter haben sich besonders auf CF-Betroffene eingestellt. Das Therapie- und Hygienekonzept ist einzigartig.


KiB children care

Der Verein Kib children care (früher Verein Kinderbegleitung) unterstützt Erholungs- bzw. Meeresaufenthalte von CF-Betroffenen bis 18 Jahren. unterstützt.

Kontakt
Verein
KiB children care
A-4841 Ungenach 51
Tel.: 0 7672 / 8484
Fax: 0 7672 / 8484 – 25
verein@kib.or.at


Voraussetzungen 
  • Mitgliedschaft bei KiB
  • CF Betroffene/r unter 18 Jahre
  • Zuschuss durch eine öffentliche Stelle (z.B. GKK, Land OÖ) erhalten

Vorgehen

Nach dem Urlaub persönlichen Brief (siehe Musterbrief) mit Bankverbindung, Rechnung, Einzahlungsbeleg, Arztbrief betreuender CF Arzt/Ärztin und Beleg eines Zuschusses (Banküberweisung) durch eine öffentliche Einrichtung (Land OÖ, GKK) an KiB schicken.

Musterbrief Ansuchen Kostenzuschuss Meeresaufenhalt bei KiB 


Cystische Fibrose Hilfe Oberösterreich 

Die CF Hilfe OÖ gewährt ihren Mitgliedern ebenfalls einen jährlichen Zuschuss zum Meeresaufenthalt (Therapiezuschuss)


Voraussetzungen 
  • Mitglied der CF-Hilfe OÖ (ausgefüllte Beitrittserklärung und eingezahlter Mitgliedsbeitrag des laufenden Jahres)
  • ausgefülltes Antragsformular
  • Rechnung des Therapieaufenthalts (Meer, Gebirge) von Reisebüro, Quartiergeber etc. vom Zeitraum 01.11 des Vorjahres bis 31.10. des aktuellen Jahres
  • wenn vorhanden: Bestätigung Rezeptgebührenbefreiung für doppelten Zuschuss

Die Höhe des Zuschusses wird jährlich neu vom Vorstand festgelegt. CF-Betroffene, die mit Bescheid rezeptgebührenbefreit sind, erhalten die doppelte Höhe des Zuschusses .

Antrag Therapiezuschuss 2021


CF Hilfe Wien, NÖ und N-Bgld. 

Auch die CF Hilfe Wien, NÖ und N-Bgld. gewährt ihren Mitgliedern einen Urlaubszuschuss.

Alle Infos unter
http://www.cystischefibrose.at/index.php/informationen/unterstuetzungen-zuschuesse-cf-hilfe


cf austria (Cystische Fibrose Hilfe Österreich)

Der CF-Selbsthilfeverein cf austria gewährt ebenfalls seinen Mitgliedern einen Zuschuss zu Therapieaufenthalten am Meer.

Alle Infos unter http://www.cf-austria.at/zuschuesse.html


Arbeitnehmerveranlagung Finanzamt

Die Kosten für den Meeresaufenthalt können in der Arbeitnehmerveranlagung seit einiger Zeit nicht mehr abgesetzt werden.

Kosten für einen verordneten Rehaaufenthalt können abgesetzt werden.

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